Fehler bei der Berechnung 

Typische Fehler bei der Wohnflächenberechnung

Gibt es Streitigkeiten bei der Größe der Wohnung, ist man leicht versucht diese selbst zu berechnen. Leider passieren hierbei häufig Fehler, die vermieden werden sollten. Die meisten Fehler die bei der Berechnung begangen werden sind, dass sich jemand ein Lasermessgerät oder einen Zollstock zum vermessen nimmt, oder der Grundriss aus den Bauplänen Verwendung findet. Die gefundenen Maße oder die eigene Messung sind aber leider nicht immer richtig und entsprechen nicht der wirklichen Wohnfläche.

Zuerst sollte geprüft werden, ob die Räume bei ihrer Errichtung auch den geltenden Bauverordnungen entsprechen. Dann ist es wichtig zu unterscheiden, was zu den Nutzflächen, Abstell- oder Kellerräumen zählt. Zudem muss man sich im Klaren darüber sein, welche Verordnungen und Normen anzuwenden sind.

Warum kommt es häufig zu Fehlern?

Die Berechnung der Wohnfläche

Nicht jede gemessene Fläche gehört auch automatisch zur Wohnfläche. Je nach Höhe werden Dachschrägen in unterschiedlichem Maße einbezogen. Dies gilt auch für Badezimmer oder Vormauerungen. Zudem ist es wichtig zu wissen, wie Loggien, Terrassen oder Balkone in die Berechnung einbezogen werden und was mit Türnischen und Wanddurchbrüchen passiert.

Die Baupläne

In der Regel müssen Baupläne nicht mit der Realität übereinstimmen. Bei der Umsetzung kann es immer zu Abweichungen kommen. Hier fehlt auch der Putz, der später auf die Wände aufgebracht wird und die Räume wieder verkleinert. Ob der Grundriss auch wirklich Maßstabsgerecht ist sollte ebenfalls überprüft werden.

Aber wie geht es nun richtig?

Zuerst einmal sollte ein Aufmaß erstellt werden, wobei die Grundflächen der einzelnen Räume vermessen werden. Der Grundsatz der hier gilt: Wohnflächen werden berechnet und Grundflächen vermessen. Hierbei sollte die jeweils gültige Wohnflächenverordnung im Auge behalten werden.

Das Aufmaß der Wohnung

Über das lichte Maß wird die Grundfläche zwischen den Wänden vermessen. Bodentiefe Fensternischen, Türnischen oder Wandnischen, die über eine Tiefe von 13 cm oder weniger verfügen, werden hierbei nicht mitgemessen. Sockel- und Fußleisten und auch Türrahmen werden nicht von der Fläche abgezogen. Sind Vormauerungen oder Schornsteine höher als 1,50 Meter und beträgt ihre Grundfläche mehr als 0,1 qm, werden diese abgezogen.

Das Dachgeschoss

Sind die Räume mindestens 2 Meter hoch, werden diese voll zur Wohnfläche hinzugerechnet. Liegt die Höhe zwischen einem und zwei Metern, werden diese zur Hälfte mit eingerechnet. Liegt die Höhe unter einem Meter, werden diese überhaupt nicht eingerechnet. Gehören Balkone oder Terrassen zur Grundfläche, werden diese je nach Nutzbarkeit und Bauart unterschiedlich angerechnet. Die berechenbare Größe liegt zwischen 25 bis 50 Prozent.